Biozid: Die wichtige Abgrenzung zur UV-C-Desinfektion
Der Begriff “Biozid” ist im Kontext von Desinfektion und Hygiene von zentraler rechtlicher und praktischer Bedeutung. Für Anwender ist es entscheidend zu verstehen, warum die UV-C-Technologie in der Regel nicht als Biozid-Produkt eingestuft wird und welche Vorteile daraus resultieren.
Was ist ein Biozid?
Ein Biozid ist laut Definition der europäischen Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) ein chemischer Stoff oder ein Gemisch, das dazu bestimmt ist, Schadorganismen auf andere als rein physikalische oder mechanische Weise zu zerstören, abzuschrecken oder unschädlich zu machen. Typische Beispiele sind Desinfektionsmittel auf Basis von Alkohol, Chlor oder anderen chemischen Wirkstoffen.
UV-C-Strahlung: Ein physikalisches Verfahren, kein Biozid
Die UV-C-Desinfektion basiert auf einem rein physikalischen Wirkmechanismus. Die Energie der UV-C-Photonen schädigt die DNA von Mikroorganismen. Es werden keine chemischen Wirkstoffe eingesetzt, in Verkehr gebracht oder am Anwendungsort hinterlassen.
Aus diesem Grund fallen Geräte, die ausschließlich UV-C-Strahlung zur Entkeimung nutzen, nicht in den Geltungsbereich der Biozid-Verordnung.
Die entscheidende Abgrenzung zur Biozid-Verordnung (BPR):
Chemische Biozide: Unterliegen einer strengen, aufwändigen und kostspieligen Zulassungspflicht für Wirkstoff und Produkt.UV-C-Desinfektion: Als physikalisches Verfahren ist es von den Regularien der BPR ausgenommen. Dies bedeutet für Anwender: keine Zulassungsverfahren, keine Handhabung von Gefahrstoffen und keine chemischen Rückstände auf Produkten oder Oberflächen.
Wichtige Ausnahme: Einige UV-Lampen erzeugen neben der Strahlung bei 254 nm auch Strahlung bei 185 nm, welche in der Umgebungsluft Ozon bildet. Ozon ist ein Biozid-Wirkstoff. Geräte, die Ozon in situ erzeugen, fallen daher unter die Biozid-Verordnung.
Unsere professionellen UV-C-Systeme arbeiten mit ozonfreien Lampen, um diesen regulatorischen Aufwand zu vermeiden. Die Entscheidung für eine ozonfreie UV-C-Anlage ist somit auch eine Entscheidung für ein unkompliziertes, sicheres und regulierungsfreies Desinfektionsverfahren.